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Maßnahmen bezüglich Corona-Virus (COVID-19)

Die von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Vorgaben zu den Präventionsmaßnahmen bezüglich des Corona-Virus sind auch seitens der katholischen Kirche einzuhalten. Ab Mittwoch, 11. März 2020 werden per Erlass bis Anfang April 2020 im öffentlichen Bereich generell alle Outdoor-Veranstaltungen über 500 TeilnehmerInnen abgesagt, ebenso alle Indoor-Veranstaltungen über 100 TeilnehmerInnen. Dies betrifft auch alle Gottesdienstformen und kirchlichen Veranstaltungen, die von den Verantwortlichen in ihrem jeweiligen Bereich umzusetzen sind, auch wenn das kirchliche Leben so weit wie möglich der akuten Situation angepasst weitergehen soll.

Ich übermittle daher im Folgenden den Erlass des Diözesanbischofs zur Anwendung der Präventionsmaßnahmen im Bereich der Katholischen Kirche in Oberösterreich. Diese vorläufigen Anordnungen sind ab sofort für alle verbindlich, bis nötigenfalls noch weitreichendere Maßnahmen getroffen werden müssen.

Öffentliche Gottesdienste können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im kleinen Rahmen abgehalten werden, das heißt: Nicht mehr als 100 Personen in einem geschlossenem Raum!

Personen der Corona-Risikogruppe, insbesondere Menschen mit höherem Lebensalter oder Vorerkrankungen, sollen ermutigt werden, sich besonders zu schützen und ihr Verhalten in dieser Zeit dementsprechend anzupassen. Aus diesem Grund dispensiert der Diözesanbischof bis auf Weiteres von der Sonntagspflicht, sollte aufgrund der Maßnahmen eine Teilnahme am Sonntagsgottesdienst nicht möglich oder angeraten sein. Damit wird aus diesem Grund ein Fernbleiben gewissensmäßig gestattet, jedoch zugleich auf das private Gebet im Familienkreis oder die Möglichkeit der in den Medien übertragenen Gottesdienste hingewiesen. So werden im ORF-Radio jeden Sonn- und Feiertag um 10.00 Uhr katholische Gottesdienste übertragen bzw. erfolgt auch eine tägliche Übertragung einer Messfeier etwa über Radio Maria oder Radio Klassik Stephansdom.

Weiters ist die dringende Empfehlung zu beachten, dass die Mund- und Kelchkommunion mit Rücksicht auf die Gefährdung anderer Personen auszusetzen sind und dass auf den Friedensgruß durch Händedruck zugunsten alternativer Formen (z. B. Zunicken) ebenso wie auf den Gebrauch von Weihwasser verzichtet werden soll.

Im Übrigen sind die Hygiene-Maßnahmen des Österreichischen Liturgischen Institutes für liturgische Dienste zu beachten: https://www.liturgie.at/pages/liturgieneu/news/aktuell/article/129006.html

Für die Verabschiedung von Verstorbenen gilt in praktischer Umsetzung der staatlichen Anordnungen unabhängig von der Beerdigungsform, dass diese nur im Rahmen einer Trauerfeier im engeren Kreis der Familie stattfinden kann. Der Sterbegottesdienst bzw. das Requiem für die Verstorbenen soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Hochzeiten und Taufen im kleinen Kreis sind möglich, wobei auch hier die staatlichen Regelungen (max. 100 Personen) zu beachten sind.

Bischof Manfred Scheuer bittet in dieser besonderen Situation vor allem um das Gebet für die Erkrankten und für alle, die Verantwortung für die Gesundheit, die Pflege und das Wohlergehen von Menschen haben. Darüber hinaus lädt er dazu ein, auch außerhalb von Gottesdienstzeiten Kirchen zum persönlichen Gebet aufzusuchen, die deshalb zu den üblichen Zeiten weiterhin offen gehalten werden.

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Die behördlichen Präventions-Vorgaben machen die Absage von großen diözesanen Veranstaltungen notwendig. Betroffen sind zum Beispiel der Pastoralrat (13./14. März), der Priesterrat (18. März) und die Bischofsvisitation in Wels (22. bis 29. März).

Die Katholische Privat-Universität Linz wird mit Mittwoch, 11.3. bis (vorerst) 3. April 2020 den Lehrveranstaltungsbetrieb in der bisherigen Präsenzform  einstellen und hat u.a. die Thomasakademie (12.3.) abgesagt.

Grundsätzlich sind bei allen Veranstaltungen in k

irchlichen Häusern die staatlichen Vorgaben einzuhalten.

Hingewiesen sei nochmals auf die Aussagen der Bundesregierung:

Innenminister Karl Nehammer erklärte, dass Verstöße gegen die Auflagen bei Veranstaltungen als Straftatbestand gälten; schließlich bedeute dies, “nicht dabei mitzuwirken, dass sich eine Epidemie nicht ausbreitet”, so der Innenminister. Bundeskanzler Kurz betonte, die Regelung betreffe auch Familienfeiern wie etwa Hochzeiten. Veranstalter sollten auch bei einem Nicht-Erreichen der Höchstgrenzen eine Absage erwägen, wo dies sinnvoll sei: “Alles, was in den nächsten Wochen an Kontakt reduziert werden kann, hilft der ganzen Gesellschaft”, so der Bundeskanzler.

Das Sozialministerium empfiehlt im Rahmen der Einschränkungen von Sozialkontakten, dass Angehörige von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, ersucht werden, von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum zu beschränken. Auch hier empfiehlt sich telefonischer Kontakt. Dies ist besonders auch bei den pfarrlich organisierten Besuchsdiensten (in Krankenhäusern und Alte

nheimen) zu berücksichtigen. Der Dienst von SeelsorgerInnen ist davon nicht betroffen.

Grundsätzliche Informationen zum Coronavirus sind laufend aktualisiert auf der Website des Sozialministeriums zu finden:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/