Schlagwortarchiv für: Sommer

Nach dem Ritual ist vor dem Ritual…

Vor einer Woche begingen wir die Frühjahrs-Tagundnachtgleiche mit einem Ritual.

Und heute beginne ich, das nächste zu planen: Walpurgisnacht, die nächste heilige Festzeit im alten Frauenjahreskreis.

Hoch- Zeit des Frühlings, eigentlich schon der Sommerbeginn.

Es beginnen tags darauf die vier Monate „ohne r“, wo man nach der Bauernregel ohne Schuhe übers Gras laufen und sich ins Gras setzen darf.

Badesaison.

Wann, fragt ihr?

Natürlich am 30. April, von19.00 bis ca. 20.30, Uhrzeit wie immer.

Ich freue mich, wenn ihr dabei seid!

Ab morgen findet ihr in meinem Blog 10 Tage lang die Vorstellung eines typischen Sommer- Wild- und Heilpflanze – mit Bild, Beschreibung, Inhaltsstoffen, Wirkung und Geschichte – die manchmal von Legenden und spirituellem Verständnis durchmischt ist…

Schaut selbst!

Morgen: Meine absolute Lieblings-, Leib- und Seelenpflanze: Beifuß

Das Johanniskraut wächst jetzt – fast überall: an Waldrändern, auf Wiesen, auf „Gstetten“, in Gärten und Parks …

Die Energie der Sommersonne an ihrem Höhepunkt fängt es ein, bewahrt sie für die dunkleren Jahreszeiten, für die düsteren Stunden, die womöglich kommen werden …

Ich habe Herzwein angesetzt und Johanniskrautlikör.

Wie ihr Herzwein (stimmungsaufhellend, herzstärkend) herstellen könnt?

Ganz einfach:

Zwei Hände voll Johanniskrautblüten in ein Gurkenglas mit Schraubverschluss geben und mit soviel süßem Weißwein übergießen, dass die Blüten bedeckt sind. Die handelsüblichen 0,7 l – Flaschen eignen sich bestens.

4 Wochen im hellen Bereich der Wohnung stehen lassen, nicht in der prallen Sonne (Fensterbrett).

Abseihen – durch ein Tuch filtern. Eventuell etwas Honig dazugeben; im Normalfall ist der Herzwein aber süß genug.

In eine Flasche füllen, am besten in die ausgewaschene, in der der Wein zuvor war.

Fertig.

Ein Stamperl nach dem Mittagessen (im November oder Februar/März) ist optimal.

Kurmäßig zur Herzstärkung: 3 Wochen lang täglich ein Schluck oder kleines Stamperl; allerdings nicht, wenn durch Arzt/Ärztin Medikamente verordnet wurden.